Um eine tiefere Erneuerung und Umkehr für Gläubige zu ermöglichen, wird die Glaubenspraxis des Ablasses in einem Jubiliäumsjahr besonders hervorgehoben. Jubiläumskirchen sind bestimmte »heilige Orte der Gastfreundschaft und besondere Orte der Hoffnung«
(Papst Franziskus), an denen Gläubige einen Ablass erlangen können.
Ein Ablass bezieht sich auf bereits gebeichtete Sünden. Trotz der erfahrenen Vergebung »hinterlässt die Sünde Spuren« (Katechismus der
Katholischen Kirche, Nr. 1472), die das Innere eines Einzelnen, die Gemeinschaft mit anderen und die Beziehung mit Gott betreffen.
Diese »Folgen der Sünde« sind durch die Beichte noch nicht beseitigt. Jede Sünde vermindert z. B. die innere Hemmschwelle, erneut Schlechtes zu tun. Diese negative Neigung bedarf der Korrektur, die sehr mühsam sein kann.
Hier hilft der Ablass. Er ist ein besonderes Geschenk der Barmherzigkeit Gottes, das uns die Kirche anbietet. Der Ablass ist eine fürbittende
Zuwendung und Hilfe der Kirche, um Gläubige dabei zu unterstützen, die Folgen einer Schuld zu überwinden. Das Herz wird positiv verändert, zu mehr innerer Freiheit von falschen Abhängigkeiten. Der Ablass möchte so zu einer tieferen Erfahrung der Barmherzigkeit
Gottes führen.
Wie kann man einen Ablass erlangen?
Um einen vollkommenen Ablass zu erlangen, bedarf es immer der entschlossenen Abkehr von jeder Sünde, der hl. Beichte, des Empfangs der
hl. Kommunion und des Gebetes für die Anliegen des Papstes, z. B. das Vaterunser und das Ave Maria. Außerdem kommt dann noch (im Sinne einer Wahl) hinzu: z. B. 30 Minuten Lesen der Hl. Schrift oder 30 Minuten eucharistische Anbetung oder gemeinsames Beten des Rosenkranzes. Im Hl. Jahr z. B. das Durchschreiten einer Heiligen Pforte in Rom oder die Mitfeier eines Gottesdienstes in einer Jubiläumskirche (z. B. im Bonner Münster) oder ein Werk der geistlichen oder leiblichen Barmherzigkeit u. a.