Die Bonner Münstergemeinde hat eine Präventionsfachkraft benannt, die für Vermutungssituationen von grenzverletzendem Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen und auch schutz- und hilfebedürftige Erwachsene in unserer Gemeinde ansprechbar ist und unter Beachtung der Schweigepflicht über mögliche nächste Schritte im Sinne einer „Lotsenfunktion“ informiert und berät.
Aufgabe der Präventionsfachkraft ist ebenso dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden zur konkreten Umsetzung des Schutzauftrages.
Wenden Sie sich bei Fragen und für Informationen gerne an unsere Präventionsfachkraft: